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Schwarzer Hund

Adoptionsablauf

eines Hundes

Sie möchten mehr über den
genauen Adoptionsablauf erfahren?

In diesen 5 Schritten erklären wir Ihnen
den Ablauf; vom ersten Kennenlernen,
bishin zum Adoptionsvertrag.

Schritt 1

Die Suche
beginnt


Alle unsere Hunde,
die zu vermitteln sind finden Sie auf unserer Webseite. Hier können

Sie sich schon mal ein erstes Bild von unseren Fellnasen machen.
 

Schritt 2

Interessentenformular


Falls ernsthaftes Interesse für einen Hund besteht, bitten wir Sie, das Interessentenformular auszufüllen. Das Formular finden Sie bei den jeweiligen Infos zum Hund.

Wir melden uns nach ein paar Tagen bei Ihnen zurück. Falls es mehrere Interessenten gibt, treffen wir vorab eine Vorauswahl, anhand der von Ihnen gegebenen Daten.

Schritt 3

Das Kennenlernen


Wenn Sie die Voraussetzungen für
den jeweiligen Hund mitgebracht haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um ein Erstgespräch zu führen
und um sich gegenseitig
zu beschnuppern. 

Der weitere Verlauf wird besprochen und ist von Hund zu Hund sehr individuell.

Schritt 4

Die Probezeit


Der Hund darf auf Probe
zu
Ihnen nach Hause ziehen. Es wird für die Probezeit (ca. 4 Wochen) ein Probevertrag unterzeichnet.
In dieser Zeit stehen
wir Ihnen mit Rat und
Tat zur Seite.

Schritt 5

Der Adoptionsvertrag


Wenn die Probezeit gut
verlaufen ist und Sie den
Hund gerne adoptieren
möchten, wird im
Anschluss dann auch
der Adoptionsvertrag
unterzeichnet.
 Hierzu
benötigen wir von Ihnen eine
aktuelle Haltegenehmigung.

Kontakt:

+32 (0) 87 74 24 46

info@tierheim-eupen.be

Am Busch 5b, 4701 Kettenis (Belgien)

 

Verwaltung:

verwaltung@tierheim-eupen.be

Kontonummer:

IBAN: BE51 0682 2494 6562

BIC: GKCCBEBB

Unsere Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen

Dienstag: 13:00-16:00

Mittwoch: 13:00-16:00

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 13:00-16:00

Samstag: 13:00-15:00

Sonntag: geschlossen

 

Tiervermittlungen nur auf Termin möglich (auch außerhalb der Öffnungszeiten).

Für Notfälle außerhalb

unserer Öffnungszeiten:

 

Bei gefundenen/verletzten Tieren wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Öffnungszeiten an die Polizei oder die zuständige Gemeinde.

Für Missstände und Beschlagnahmungen ist das SPW unter der Rufnummer 1719 (1718 in französisch) zuständig.

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