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Hunde- und Katzenfreunde

FELLNASE ADOPTIEREN

 

Sie sind auf der Suche nach einem tierischen Begleiter oder haben sich bereits
in eine unserer Fellnasen verliebt? Dann werfen Sie einen Blick auf den Ablauf
einer Adoption – alle wichtigen Schritte finden Sie hier.

Wichtig: Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Tier haben,
nutzen Sie bitte das Anfrageformular auf der jeweiligen Infoseite des Tieres.

 

Den detaillierten Adoptionsablauf für Katzen und Hunde finden Sie hier.

   HALTEGENEHMIGUNG FÜR HAUSTIERE

Jeder, der in der Wallonie ein Tier erwerben oder adoptieren möchte,
benötigt dazu eine aktuelle Haltegenehmigung für Haustiere.

 

Jeder Bürger besitzt von Geburt an die Haltgenehmigung für Haustiere.
Diese wird nur dann entzogen, wenn der Bürger gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt.

 

Die Bescheinigung ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und bleibt 30 Tage nach Ausstellung gültig.

  SIE WOHNEN IM AUSLAND?

Für Ausländer gilt dieselbe Regel, jedoch müssen Sie die Haltegenehmigung nicht über die Gemeinde anfragen,
sondern direkt per Mail (fichiercentral.environnement@spw.wallonie.be) bei der SPW (Öffentlicher Dienst der Wallonie).

 

Sie können die Anfrage auch auf Englisch abschicken. Wichtig ist, dass Sie vermerken, dass Sie eine Haltegenehmigung benötigen, um ein Tier zu adoptieren sowie ihren Namen und ihre Adresse zu nennen.

Nach spätestens 15 Tagen bekommen Sie die Genehmigung per Mail zurück geschickt.

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Kontakt:

+32 (0) 87 74 24 46

info@tierheim-eupen.be

Am Busch 5b, 4701 Kettenis (Belgien)

 

Verwaltung:

verwaltung@tierheim-eupen.be

Kontonummer:

IBAN: BE51 0682 2494 6562

BIC: GKCCBEBB

Unsere Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen

Dienstag: 13:00-16:30

Mittwoch: 13:00-16:30

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 13:00-16:30

Samstag: 13:00-16:30

Sonntag: geschlossen

 

Tiervermittlungen nur auf Termin möglich (auch außerhalb der Öffnungszeiten).

Für Notfälle außerhalb

unserer Öffnungszeiten:

 

Bei gefundenen/verletzten Tieren wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Öffnungszeiten an die Polizei oder die zuständige Gemeinde.

Für Missstände und Beschlagnahmungen ist das SPW unter der Rufnummer 1719 (1718 in französisch) zuständig.

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