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WICHTIGE INFO ZUR STEUERBESCHEINIGUNG
Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet sind, die Nationalregisternummer auf der Steuerbescheinigung anzugeben, damit Sie ihre Spende in Belgien von der Steuer absetzen können. Dies betrifft nicht die Spenden, welche vor diesem Datum getätigt wurden und/oder die Bescheinigung für das Ausland bestimmt ist.
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