Tierheim Eupen VoG, Am Busch 5B, 4701 Kettenis, Tel. +32 (0)87 74 24 46
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Testament & Erbe

Auch später noch den Tieren helfen?

 

Sie haben Ihr Leben mit Tieren geteilt und diese liebenswerten Lebensgefährten so geschätzt, dass Sie auch später Ihr Vermächtnis den Tieren widmen möchten? Dann können Sie dies durch ein Testament regeln. Natürlich können weder Hund oder Katze erben, aber durchaus das Tierheim als Stellvertreter für alle Tiere.

 

Sofern keine Familienangehörige existieren oder kein gültiges Testament vorliegt erbt der Staat Ihr Vermögen. Sie können aber auch einen gemeinnützigen Verein als Erben einsetzen. In diesem Fall fällt keine Erbschaftssteuer an und das Vermögen gelangt zu 100% an das Tierheim. 

 

Insbesondere dank tierlieber Menschen, die in der jüngsten Vergangenheit das Tierheim Eupen als Begünstigten in ihrem Testament bedacht haben, konnten wir umfangreiche Umbaumaßnahmen im Tierheim finanzieren.

 

Der Tierschutzverein kann in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrages, Ihrer Immobilie oder sonstiger Wertgegenstände eingesetzt werden. Ob als Alleinerbe oder zu einem prozentualen Anteil: Jeder Euro kommt direkt den uns anvertrauten Tieren zugute!

 

Wenden Sie sich an einen Notar und besprechen Sie die notwendigen Formalien. 

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Di, Mi, Do & Fr:     11:00 - 16:00 Uhr

Samstags:             10:00 - 15:00 Uhr

Mo, So- & Feiertags: geschlossen

 

Da eine Tiervermittlung Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie, mindestens 1 Std. vor Schließung zu kommen.


Telefonservice

Di, Mi, Do & Fr:      11:00 - 16:00 Uhr

Samstags:              10:00 - 15:00 Uhr

 

Während unserer Öffnungszeiten kann es zu Einschränkungen der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


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In dringenden Fällen außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei (24h):
+32 (0)87 55 25 80 

 


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